Berechnung der Abfindung
Wie erfolgt eigentlich die Berechnung einer Abfindung?
1. Es gibt keine absolut gesetzlich oder rechtlich verbindliche Berechnung der Abfindung bei Kündigung. Es gibt nur Richtwerte nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Danach beträgt die Abfindung bei Entlassung 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
2. Unter Umständen kann das Arbeitsgericht in einer Arbeitsgerichtsverhandlung zum Ergebnis kommen, das dem gekündigten Arbeitnehmer eine angemessene Entlassungsabfindung zu bezahlen ist. Dies geschieht im Gegenzug gegen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil oder Vergleich. Das Gericht orientiert sich bei der Berechnung der Abfindung ebenfalls an §10 KSchG.
Hierzu gibt es folgende allgemeine Richtlinien:
- bis zu 12 Monatsverdiensten
- bei Arbeitnehmer, die mindetsens 50 Jahre sind und deren Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestand, ist ein Betrag von bis zu 15 Monatsverdiensten festzusetzen
- bei Arbeitnehmer, die mindetsens 55 Jahre sind und deren Arbeitsverhältnis mindestens 20 Jahre bestand, ist ein Betrag von bis zu 18 Monatsverdiensten festzusetzen
3. Da es keine einheitliche gesetzliche oder rechtlich verbindliche Berechnung gibt, kann es zu Abweichungen bei der Berechnung der Abfindung geben. So haben Mitarbeiter von großen Unternehmen und Mitarbeiter mit längerer Betriebszugehörigkeit als 15 Jahre meist bessere Aussichten auf höhere Abfindungen. In einigen Branchen wird die Berechnung der Abfindung teilweise auch stark nach oben variieren, ebenso wie die Abfindung bei Führungskräften (teilweise bis zu mehr als 2,0 Gehälter pro Beschäftigungsjahr).