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Abfindung – Eine Definition

26. Juli 2009

Eine Abfindung ist im deutschen Recht eine einmalige Leistung (in der Regel ein Geldbetrag) zur Abgeltung von Rechtsansprüchen. Sie kommt in allen Dauerschuldverhältnissen vor. Zu unterscheiden ist sie von der einmaligen Schadensersatzzahlung, welche zum (pauschalen) Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens bezahlt wird.

Abfindungen finden wir vorallem im Arbeitsrecht, wo der Arbeitgeber dem zu kündigenden Arbeitnehmer eine einmalige Geldzahlung bezahlt, die aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geleistet wird.

Wo noch Abfindungen vorkommen können:

  • im Gesellschaftsrecht, wenn gesellschaftsrechtliche Ansprüche beim Ausscheiden aus einer Gesellschaft im Weg der Auseinandersetzung (Liquidation) abgegolten werden
  • im Erbrecht können Erbansprüche bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder beim Erbverzicht bezahlt werden
  • im Familienrecht können einige Unterhaltsansprüche durch einmalige Geldleistungen abgegolten werden
  • bei haftungs- und versicherungsrechtlichen Ansprüchen, vor allem bei unfallbedingten Personenschäden
  • im Sozialrecht kann z.B. bei vorläufigen Renten und kleinen Dauerrenten der Unfallversicherung eine Abfindung gezahlt werden
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